Täter
Täter ist derjenige, der die Tat "selbst oder durch einen anderen begeht" (StGB, §25).Wer beispielsweise einen Auftragsmörder bezahlt, einen Mord zu begehen, wird ebenfalls als Mörder verurteilt, auch wenn er nicht selbst die Klinge führt oder den Abzug drückt.
Entsprechendes gilt für diejenigen, die beispielsweise durch Kauf von Leichenteilen, Drüsensekreten, Menstruationsprodukten ("Fleisch", "Milch", "Eier") Landwirte, Schlachter usw. dazu veranlassen, die Tat – einschließlich Mord – zu begehen.
Adresse:
vegetarier-sind-moerder.de/taeter
28. September 2006, 18. April 2008 [as]